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Bank- und Kapitalmarktrecht

Juristische Rückenstärkung vom Rechtsanwalt für Bankrecht

Rechtsstreitigkeiten mit Banken und großen Finanzdienstleistern brauchen einen starken Partner.

Denn Privat- oder Geschäftsleute, die gegenüber diesen Institutionen ihr Recht durchsetzen wollen, fühlen sich schnell auf verlorenem Posten. Zu mächtig erscheint der juristische Gegner, zu professionell aufgestellt, unterstützt durch Großkanzleien oder eigene Rechtsabteilungen. Dazu kommt eine hochkomplexe Rechtsprechung, variiert durch höchstrichterliche Urteile. Befinden Sie sich selbst aktuell in einem solchen ungleichen Kräfteverhältnis? – Dann holen Sie sich Unterstützung durch den Fachjuristen. Als Rechtsanwalt für Bankrecht habe ich mich darauf spezialisiert, Klienten in allen Auseinandersetzungen rund ums Bankrecht und Kapitalmarktrecht zur Seite zu stehen. Ich stärke Sie auf bundesweiter Ebene in Ihren Rechten. Nur der Rechtsanwalt für Bankrecht kennt durch Spezialisierung und Erfahrung alle legalen juristischen Mittel und Wege, auf denen Bankkunden sich ihr Recht erstreiten können. Dabei gehe ich in jeder Phase der Auseinandersetzung mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl vor. Ziel meiner Arbeit als Rechtsanwalt für Bankrecht ist immer der größtmögliche Schutz Ihres Unternehmens oder für Sie als Privatperson. Holen Sie sich Verstärkung!

Bei Auseinandersetzungen mit Banken brauchen einen starken Partner, dem Sie vertrauen können

Banken und Sparkassen lassen sich von ihren Kunden nicht gern in die Karten schauen. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Kunde und der Bank, gibt die Bank dem Kunden oft das Gefühl, im Unrecht zu sein. Als Bank wisse man schließlich, wie man sich juristisch korrekt zu verhalten habe. Genau an diesem Punkt geben viele Kunden die Auseinandersetzung auf. Das ist vielfach ein Fehler, ein Verzicht auf das eigene Recht. Als erfahrener Rechtsanwalt für Bankrecht prüfe ich gerne den Sachverhalt für Sie.

Ich schätze objektiv ab, immer auf Grundlage der neusten Rechtsprechung, ob Chancen bestehen, Ihr Anliegen gegen die Bank durchzufechten. Wenn dem so ist, übernehme ich den ‘Fall’ für Sie und setze mich mit der Bank in Verbindung. Priorität hat dabei für mich, die Angelegenheit auf dem ‘kurzen Dienstweg’ zu klären – immer nach dem Prinzip der Angemessenheit der Mittel. Sollte die Rechtsabteilung der Bank anderer Auffassung sein oder die Verantwortlichen auf den Einspruch nicht reagieren, stelle ich Ihnen meine langjährige Expertise als Rechtsanwalt für Bankrecht zur Verfügung, um in einer gerichtlichen Auseinandersetzung Ihre Sache zu klären. Verlassen Sie sich auf meine juristischen und kommunikativen Möglichkeiten. Ich halte alle Parteien stets auf dem Laufenden. Meine Arbeit zeichnet sich durch Angemessenheit und Transparenz aus.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen und Rechtsanspruch prüfen lassen:

Ihr Recht beim privaten Bankrecht

Beim privaten Bankrecht geht es um die Rechtsbeziehung Bank und Kunde. Grundlage für diese Beziehung sind die privatrechtlichen Vorschriften, diese sind allerdings in verschiedenen Gesetzen geregelt. Erschwerend kommen die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen hinzu.

Falsch abgebuchte Lastschriftaufträge. In die Irre gelaufene Überweisungen. Oder der Klassiker: Sie verlieren Ihr Portemonnaie samt EC-Karte.

Der unehrliche Finder tätigt mit Ihrer EC-Karte Zahlungen. Obgleich Sie den Verlust so schnell wie möglich Polizei und Kreditinstitut gemeldet haben, stellt sich die Bank auf den Standpunkt, sie müsse für den Schaden nicht aufkommen. Sie unterstellt Ihnen Fahrlässigkeit im Umgang mit EC-Karte und PIN. Als juristischer Laie stehen Sie solchen Behauptungen relativ machtlos gegenüber. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit mir auf.

Als Rechtsanwalt für Bankrecht hole ich Sie schnell und effektiv aus dieser Falle heraus und leite die notwendigen Schritte ein, die Ihre Bank zur Ersatz des finanziellen Schadens veranlasst. Das gleiche gilt, wenn Sie von Ihrer Bank nachweislich falsch beraten worden sind und Ihnen durch ungeschickte Geldanlagen ein finanzieller Schaden entstanden ist. Lassen Sie uns zusammen die ‘Beweislage’ durchgehen. Ein Rechtsanwalt für Bankrecht weiß, wie viel Verantwortung eine Bank übernehmen muss und auf welchem Weg diese Verantwortung eingefordert werden kann.

Die Bank ist nicht unfehlbar

Hat Ihre Bank Sie als Anleger nicht rechtzeitig mit Informationen versorgt und dadurch verhindert, dass Sie sich von Positionen rechtzeitig getrennt haben? Entstehen Ihnen Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung eines Darlehensvertrages? Sind Ihrer Bank bei der Existenzgründungsfinanzierung Fehler unterlaufen? Wurden Ihre Zinsen falsch berechnet? Als Rechtsanwalt für Bankrecht weiß ich: Die Bank hat keinen Unfehlbarkeitsanspruch. Ihre Geschäfte werden von Menschen betrieben, die ebenso fehlerhaft oder schlichtweg fahrlässig handeln können wie jeder andere. Es ist meine Aufgabe als Rechtsanwalt für Bankrecht, diese Fehler aufzudecken und meinen Mandanten finanzielle und rechtliche Genugtuung zu verschaffen.

Glauben Sie mir: Keine Bank ist so groß und mächtig, dass sie nicht auf dem Boden des deutschen und internationalen Rechts steht. Der Rechtsanwalt für Bankrecht hilft Ihnen, dieses Recht für Sie geltend zu machen.

Erfahrung, Spezialisierung, Transparenz – als vertrauenswürdiger Rechtsanwalt für Bankrecht wahre ich stets die Angemessenheit der Mittel. Darum biete ich jedem potenziellen Mandanten eine Ersteinschätzung seiner Sache an. Schildern Sie mir Ihr Anliegen in einer Email.

Noch nicht überzeugt? Prüfen Sie gerne auch meine Referenzen und Kundenstimmen auf : anwalt.de 

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine Ersteinschätzung Ihres Falls



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