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JETZT Sixt-Leasingvertrag widerrufen und Geld zurück bekommen!

Erhalten Sie Ihre gezahlten Raten zurück!

Das Oberlandesgericht München hat mit seinem Urteil gegen die Sixt Leasing SE für Aufsehen gesorgt! In dem Urteil vom 18.06.2020 (Az. 32 U 7119/19) bestätigte das Oberlandesgericht die Ungültigkeit eines Sixt Leasingvertrages mit Kilometerabrechnung.

Es verurteilte Sixt Leasing zur vollständigen Rückabwicklung des wirksam widerrufenen Leasingvertrages und damit zur Rückzahlung aller bisher getätigten Zahlungen des Leasingnehmers.

Dies bietet nun vielen Kunden auch nach Ablauf der Widerrufsfrist die Möglichkeit ihr Fahrzeug zurückzugeben und alle bisher gezahlten Leasingraten und Anzahlungen zurück zu erhalten.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Für Leasingkunden von Sixt bedeutet das nichts anderes als den Anspruch auf die Erstattung aller bisherigen Zahlungen, also Leasingraten und Anzahlung auf das Fahrzeug unabhängig von den bereits gefahrenen Kilometern oder Leasingzeitraums.

Rückgabe des Leasingfahrzeugs
Rückzahlung sämtlicher Leasingraten und der Sonderzahlung
Kein Nutzungs- und/oder Wertersatz für die gefahrenen Kilometer!

Rechenbeispiel:
Sie haben bei Sixt seit 14 Monaten einen Leasingvertrag mit Leasingraten in Höhe von 250,- Euro im Monat und einer Sonderzahlung in Höhe von 999,- Euro.
Bei Widerruf steht Ihnen also folgende Summe zu:

14 Monate x 250 Euro + 999 Euro = 4.499 Euro Rückerstattung!

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen und Rechtsanspruch prüfen lassen:

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Was besagt das Urteil im Detail?

Konkret ging es dabei um eine Sixt Vario-Finanzierung. Die Widerrufsbelehrung zu diesem Vertrag enthielt unterschiedliche Fristen zur Rückgabe des Fahrzeug im Falle des Widerrufs, und zwar 30 Tage einerseits und 14 Tage andererseits. Das OLG München entschied deshalb:

Die beiden Belehrungen über die Frist, innerhalb der das Leasingobjekt zurückzugeben ist, unterscheiden sich erheblich. Die Beklagte hat damit nicht klar und deutlich über die Rechtsfolgen des Widerrufs informiert hat. Denn der Kläger konnte nicht erkennen, innerhalb welcher Frist er das Leasingobjekt zurückzugeben hat.

Das Urteil des OLG München hat für Sixt Leasing weitreichende Konsequenzen. Denn nahezu alle Sixt Leasingverträge enthalten innerhalb der Widerrufsbelehrung unterschiedliche Rückgabefristen. Somit sind zahlreiche Sixt Leasingverträge widerrufbar!

Möchten Sie auch vom Urteil des OLG München profitieren und sich von Ihrem Sixt Leasingvertrag lösen?

Dann kontaktieren Sie mich für eine Erstprüfung Ihres Leasingvertrages!

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R. Godec
15. Oktober, 2025.
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Herr Kaiser ist ein äußerst kompetenter und engagierter Anwalt. Von Anfang an fühlte ich mich sehr gut beraten und ernst genommen. Die gesamte Abwicklung verlief professionell und transparent. Besonders schätze ich die schnelle Kommunikation und das Einfühlungsvermögen. Ich würde mich jederzeit wieder an ihn wenden.
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Mirela Med
24. Mai, 2025.
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⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ Ich bin äußerst zufrieden mit der schnellen, professionellen und kompetenten Unterstützung in meiner versicherungsrechtlichen Angelegenheit. Herr Kaiser hat sich zuverlässig um alles gekümmert, mich stets transparent informiert und eine für mich sehr zufriedenstellende Lösung erreicht. Besonders hervorheben möchte ich die schnelle Kommunikation und das Engagement. Absolut empfehlenswert – vielen Dank!
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Jurij Reimchen
16. Mai, 2025.
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Ich habe Herrn Kaiser mit meinem Anliegen per Email kontaktiert. Herr Kaiser hat sich sehr schnell telefonisch bei mir gemeldet und mich professionell beraten. Ein hervorragender und sehr freundlicher Rechtsanwalt mit exzellentem Wissen. Kann ich weiter empfehlen für diejenigen die einen professionellen Rechtsanwalt suchen. Vielen herzlichen Dank Herr Kaiser!!!
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Birgit Hoffmann
11. April, 2025.
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Wir können Herrn Kaiser von Herzen dankbar sein. Er hat uns fachlich kompetent und engagiert zur Seite gestanden. Der Fall wurde außergerichtlich und für uns positiv geklärt! Die Erreichbarkeit, egal ob per E-Mail, Telefon oder persönlich war sehr gut.
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thomas von oesen
10. April, 2025.
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Herausragender Anwalt! Herr Kaiser hat mich in einem sehr komplizierten Fall hervorragend und höchst erfolgreich vertreten. Sein Wissen, seine Herzlichkeit, Ehrlichkeit und nicht zuletzt seine Klarheit sowie strategische Weitsicht haben mich sehr beeindruckt. Die Kommunikation war so, wie man sich das wünscht: schnelle Informationen und Hinweise, wenn sich der Sachstand änderte, unkomplizierte Terminfindung und unmittelbare Beratung mittels E-Mail, Telefon, Messenger-Diensten oder vor Ort. Kurzum: ein Anwalt, auf dem man sich voll verlassen kann – ein Anwalt mit Herz und Verstand. Sehr zu empfehlen!
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Peter Girg
9. April, 2025.
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Rechtsberatung absolut optimal, kompetent. Gerichtsverfahren - Ergebnis hat meine Erwartung deutlich übertroffen.
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Thomas Steuer
24. März, 2025.
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Wir hatten Herrn Kaiser per E-Mail von unserer versicherungsrechtlichen Streitigkeit berichtet und bei Interesse um Rückruf gebeten. Dieser ließ nicht lange auf sich warten und so erhielt Herr Kaiser von uns das Mandat. Vom ersten telefonischen Kontakt bis zum erfolgreichen Abschluss unseres Falls überzeugte Herr Kaiser vor allem durch Kompetenz, persönliche Betreuung & Beratung sowie eine stets zeitnahe & transparente Kommunikation! Wir können Rechtsanwalt Dieter Kaiser definitiv weiterempfehlen!
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Inge Borsch
28. November, 2024.
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Herr Kaiser hat mir bereits bei unserem ersten telefonischen Kontakt so gut geholfen, dass ich dank seiner hilfreichen Ratschläge meine Angelegenheit selbst erfolgreich lösen konnte. Vielen herzlichen Dank nochmal!!!
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Maksim Sapiro
25. Juli, 2024.
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Herr Kaiser hat uns als Unternehmen in einem Fall erfolgreich vertreten. Wir konnten die Angelegenheit vorher über 1 Jahr ohne Anwalt nicht klären. Mit der Unterstützung von Herrn Kaiser war der Fall in wenigen Wochen erledigt. Vielen Dank für den Einsatz!

Rechtsanwalt
Dieter Kaiser

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Langjährige Erfahrung

Ich bin seit vielen Jahren als Rechtsanwalt in Hannover tätig. Ich berate Sie, ob privat oder gewerblich, umfassend und nachhaltig in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Nachdruck, Sorgfalt und Kompetenz zeichnen meine Mandantenbetreuung hierbei aus.

Fachspezifische Kompetenz

Als Anwalt für das Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über umfangreiche themenspezifische fachliche Kenntnisse und baue diese durch praktische Erfahrungen sowie Fort- und Weiterbildungen regelmäßig aus, um stets auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung zu sein.

Der Mandant im Fokus

Im Mittelpunkt steht für mich von Beginn an die enge und konstruktive Zusammenarbeit mit den Mandanten, um eine schnelle und sachgerechte Bearbeitung des Rechtsproblems zu ermöglichen.
Auf diese Weise setze ich mich stets gezielt für Ihre Rechte ein.

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