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JETZT Sixt-Leasingvertrag widerrufen und Geld zurück bekommen!

Erhalten Sie Ihre gezahlten Raten zurück!

Das Oberlandesgericht München hat mit seinem Urteil gegen die Sixt Leasing SE für Aufsehen gesorgt! In dem Urteil vom 18.06.2020 (Az. 32 U 7119/19) bestätigte das Oberlandesgericht die Ungültigkeit eines Sixt Leasingvertrages mit Kilometerabrechnung.

Es verurteilte Sixt Leasing zur vollständigen Rückabwicklung des wirksam widerrufenen Leasingvertrages und damit zur Rückzahlung aller bisher getätigten Zahlungen des Leasingnehmers.

Dies bietet nun vielen Kunden auch nach Ablauf der Widerrufsfrist die Möglichkeit ihr Fahrzeug zurückzugeben und alle bisher gezahlten Leasingraten und Anzahlungen zurück zu erhalten.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Für Leasingkunden von Sixt bedeutet das nichts anderes als den Anspruch auf die Erstattung aller bisherigen Zahlungen, also Leasingraten und Anzahlung auf das Fahrzeug unabhängig von den bereits gefahrenen Kilometern oder Leasingzeitraums.

Rückgabe des Leasingfahrzeugs
Rückzahlung sämtlicher Leasingraten und der Sonderzahlung
Kein Nutzungs- und/oder Wertersatz für die gefahrenen Kilometer!

Rechenbeispiel:
Sie haben bei Sixt seit 14 Monaten einen Leasingvertrag mit Leasingraten in Höhe von 250,- Euro im Monat und einer Sonderzahlung in Höhe von 999,- Euro.
Bei Widerruf steht Ihnen also folgende Summe zu:

14 Monate x 250 Euro + 999 Euro = 4.499 Euro Rückerstattung!

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen und Rechtsanspruch prüfen lassen:

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Was besagt das Urteil im Detail?

Konkret ging es dabei um eine Sixt Vario-Finanzierung. Die Widerrufsbelehrung zu diesem Vertrag enthielt unterschiedliche Fristen zur Rückgabe des Fahrzeug im Falle des Widerrufs, und zwar 30 Tage einerseits und 14 Tage andererseits. Das OLG München entschied deshalb:

Die beiden Belehrungen über die Frist, innerhalb der das Leasingobjekt zurückzugeben ist, unterscheiden sich erheblich. Die Beklagte hat damit nicht klar und deutlich über die Rechtsfolgen des Widerrufs informiert hat. Denn der Kläger konnte nicht erkennen, innerhalb welcher Frist er das Leasingobjekt zurückzugeben hat.

Das Urteil des OLG München hat für Sixt Leasing weitreichende Konsequenzen. Denn nahezu alle Sixt Leasingverträge enthalten innerhalb der Widerrufsbelehrung unterschiedliche Rückgabefristen. Somit sind zahlreiche Sixt Leasingverträge widerrufbar!

Möchten Sie auch vom Urteil des OLG München profitieren und sich von Ihrem Sixt Leasingvertrag lösen?

Dann kontaktieren Sie mich für eine Erstprüfung Ihres Leasingvertrages!

Rechtsanwalt
Dieter Kaiser

Nähere Infos zu mir

Langjährige Erfahrung

Ich bin seit vielen Jahren als Rechtsanwalt in Hannover tätig. Ich berate Sie, ob privat oder gewerblich, umfassend und nachhaltig in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Nachdruck, Sorgfalt und Kompetenz zeichnen meine Mandantenbetreuung hierbei aus.

Fachspezifische Kompetenz

Als Anwalt für das Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über umfangreiche themenspezifische fachliche Kenntnisse und baue diese durch praktische Erfahrungen sowie Fort- und Weiterbildungen regelmäßig aus, um stets auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung zu sein.

Der Mandant im Fokus

Im Mittelpunkt steht für mich von Beginn an die enge und konstruktive Zusammenarbeit mit den Mandanten, um eine schnelle und sachgerechte Bearbeitung des Rechtsproblems zu ermöglichen.
Auf diese Weise setze ich mich stets gezielt für Ihre Rechte ein.

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