Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in der Rechtssache C-66/19 mit Urteil vom 26.03.2020…
Sixt Leasing wird zur Allane
Seit August 2021 nennt sich die Sixt Leasing SE nach offizieller Änderung im Handelsregister Allane SE.
Hintergründe zur Umbenennung der Sixt Leasing SE nach Kauf durch die Hyundai Bank.
Die Hyundai Bank hat am 15.06.2021 die Mehrheitsanteile der Firma Sixt SE gekauft und ist gemeinsam mit der Bank Santander neuer Eigentümer. Eine gemeinsame Vereinbarung mit der Sixt SE führt zur Namensänderung.
Die Markennamen Sixt Leasing, Sixt Neuwagen, Sixt Mobility Consulting, Autohaus24 und Flottenmeister bleiben zunächst bestehen, sollen Zukünftig jedoch ihren Auftritt unter Allane Mobility Group erhalten. Eine Markteinführung zu gegebenem Zeitpunkt erfolgt Schrittweise.
Sixt Leasingverträge weiterhin widerrufbar.
Ein Widerspruch aus den Verträgen der Sixt Leasing SE können weiterhin gültig gemacht werden.
Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil vom 18.06.2020 (Az. 32 U 7119/19) die Ungültigkeit eines Sixt Leasingvertrages mit Kilometerabrechnung erklärt. Die Sixt Leasing SE wurde zur vollständigen Rückzahlung und Rückabwicklung des wirksam widerrufenen Leasingvertrages verurteilt.
Im Detail ging es um eine Sixt Vario-Finanzierung. Die Rückgabefrist des Fahrzeuges im Falle des Widerrufes wurde in der Widerrufsbelehrung zum einen mit 14 Tagen und zum anderen mit 30 Tagen angegeben.
Die Entscheidung des OLG München wird folgendermaßen begründet:
“Die beiden Belehrungen über die Frist, innerhalb der das Leasingobjekt zurückzugeben ist, unterscheiden sich erheblich. Der Beklagte hat damit nicht klar und deutlich über die Rechtsfolgen des Widerrufes informiert. Denn der Kläger konnte nicht erkennen, innerhalb welcher Frist er das Leasingobjekt zurückzugeben hat.”
Nach Urteil des OLG München sind zahlreiche Sixt Leasingverträge widerrufbar, denn die Mehrheit solcher enthalten innerhalb der Widerrufsbelehrung unterschiedliche Rückgabefristen. Für die Sixt Leasing SE hat das Urteil des OLG beträchtliche Konsequenzen.
Konkret bedeutet dies für Sie:
– Rückgabe des Leasingfahrzeugs
– Rückzahlung sämtlicher Leasingraten und der Sonderzahlung
– Kein Nutzungs- und/oder Wertersatz für die gefahrenen Kilometer!
Möchten Sie vom Urteil des OLG München profitieren und sich von Ihrem Sixt Leasingvertrag lösen?
Kontaktieren Sie mich für eine kostenfreie Erstprüfung Ihres Leasingvertrages!
Kontaktieren können Sie mich einfach über mein Kontaktformular: Kontakt
Alle Informationen finden Sie auch auf der Seite zu dem Sixt Leasing: Sixt Leasing widerrufen
Fazit:
Sollten Sie Leasingkunde der Firma Sixt sein, lassen Sie ihren Leasingvertrag kostenfrei prüfen.
Machen Sie Ihren Anspruch auf die Rückerstattung der Anzahlung des Fahrzeuges, sowie die bisher gezahlten Leasingraten geltend. Obwohl eine Namensänderung stattgefunden hat, können Sie Ihren Leasingvertrag weiterhin widerrufen.
Mehr zu der Rechtslage um Sixt-Leasingverträge erfahren Sie hier.