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Neues Geldwäschegesetz

Was ändert sich durch das neue Geldwäschegesetz GwG?

Als Geldwäsche wird laut § 216 StGB das Einschleusen illegal erworbener Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf bezeichnet. Am 1. Januar 2020 trat das neue Geldwäschegesetz in Kraft.

Welche Veränderungen gibt es im GWG?
Die Kontrollpflicht für den Nichtfinanzsektor wurde erheblich ausgeweitet. Viel mehr Unternehmen als vorher sind dazu verpflichtet, die Einhaltung der Bestimmungen des Geldwäschegesetzes zu beachten und aktiv bei der Bekämpfung von Geldwäsche mitzuwirken.

Immobilienmakler
-Unternehmen oder Personen, die gewerblich Miet- und Kaufverträge
vermitteln, sind im Fall eines Verdachts verpflichtet, die FIU (Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen) beim Zoll zu informieren.
– Nicht nur bei Kaufverträgen, sondern auch bei Miet- und Pachtverträgen von
mehr als 10.000 EUR/Monat Nettokaltmiete wird ein Risikomanagement
benötigt, das aus einer Risikoanalyse und internen Sicherheitsmaßnahmen
besteht. Die allgemeinen Sorgfaltspflichten müssen erfüllt werden. Das
betrifft insbesondere die Dokumentations- und Meldepflicht.

Handel mit Edelmetallen
Wer mit Edelmetallen handelt, muss bereits bei einem Wert ab 2.000 Euro die Dokumentations- und Sorgfaltspflichten erfüllen. Die Händler müssen über ein Risikomanagement verfügen. Zur Kategorie Edelmetalle zählen auch Münzen.

Händler mit sonstigen Gütern
Wer mit Gütern handelt und Barzahlungen entgegen nimmt, ist ab einem Betrag von 10.000 Euro verpflichtet, sich an die Bestimmungen des GWG zu halten. Die Betreffenden Personen müssen über ein Risikomanagement verfügen und sind zur Dokumentation verpflichtet.

Kunsthändler und Kunstvermittler, Galeristen, Auktionatoren und Kunstlagerhalter
Zu dieser Kategorie gehören alle Personen , die in eigenem oder fremden Namen Kunstgegenstände verkaufen oder vermitteln oder bei denen Kunstgegenstände lagern. Sie sind bei allen Transaktionen ab 10.000 Euro (auch unbar) an das neue GwG gebunden. Das bedeutet, sie müssen ein Risikomanagement nachweisen können und sind zur Dokumentation und Sorgfalt verpflichtet.

Das Transparenzregister
Das Transparenzregister ist jetzt öffentlich einsehbar. Wer eine Sorgfaltspflicht bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen einhalten muss, ist verpflichtet, einen Nachweis über die Registrierung im Transparenzregister zu erbringen oder einen Auszug über die verfügbaren Daten beibringen.

Pflicht zur Registrierung
Alle Betroffenen müssen sich bei der FIU elektronisch registrieren. Diese Verpflichtung besteht ab der Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU oder spätestens ab dem 1. Januar 2024.

Welche Strafen werden bei Verstößen angewandt?
Bei Verstößen gegen das GwG wird ein Bußgeld erhoben, dessen Höhe bis zu 1 Million Euro, mindestens aber das Doppelte des wirtschaftlichen Vorteils beträgt, der aus dem Verstoß gegen das GwG gezogen wurde.

Wer ist betroffen?
Der Personenkreis wurde erheblich erweitert. Er umfasst:
– Kreditinstitute, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister
– Versicherungen
– Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
– Immobilienmakler
– gewerbliche Händler von Gütern
– Kunstvermittler und Kunstlager
– Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen

Suchen Sie sich fachmännischen Rat!
Das neue Geldwäschegesetz ist sehr umfangreich. Von seinen Bestimmungen sind wesentlich mehr Unternehmen betroffen als vorher. Es liegt in Ihrem eigenen Interesse, sich über die Änderungen detailliert zu informieren. Unkenntnis der Bestimmungen schützt Sie im Fall eines Verstoßes nicht gegen Strafverfolgung.
Denken Sie auch daran, dass Sie im Fall eines Verdachts dazu verpflichtet sind, die FIU zu informieren, unabhängig von der Höhe des Geldbetrags.
Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt für Wirtschaftsrecht oder einen Steuerberater, um sich genau über Ihre Verpflichtungen informieren zu lassen.

Nehmen Sie per Telefon oder E-Mail Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.

Weitere Infos zum Bankrecht finden Sie hier.

An den Anfang scrollen Rechtsanwalt Dieter Kaiser