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Coronakrise: Betriebsschließungsversicherung – Ansprüche anmelden!

Im Zuge der Coronakrise mussten viele Hotel- und Gastronomiebetreiber Ihre Betriebe auf behördliche Anordnungen hin schließen. Für solche Fälle gibt es die sogenannte Betriebsschließungsversicherung, mit denen sich Firmen gegen die Kosten einer behördlichen Schließung ihres Betriebes absichern können. Nach Schätzungen des Branchenverbandes Dehoga haben etwa 25.000 bis 40.000 Betriebe des Gastgewerbes solche Versicherungen abgeschlossen.

Anfang April einigten sich das bayerische Wirtschaftsministerium, der Hotel- und Gaststättenverband Bayern und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft mit einigen Versicherern auf einen Kompromiss, wonach die Versicherungskonzerne bis zu 15 % des durch die Schließung infolge der Corona-Krise entstanden Schadens übernehmen würden. Rund 70 % der Schäden sollen zusätzlich über staatliche Hilfen wie Kurzarbeitergeld reguliert werden. Einige große Versicherungskonzerne haben bereits angekündigt Schadensfälle auf Basis des „Münchner Kompromisses“ regulieren zu wollen

Der Dehoga Bundesverband meint nun aber, dass der „Münchner Kompromiss“ keine bundesweite Relevanz besitze und empfiehlt allen versicherten Betrieben, eine Schadensanzeige an die Versicherer zu richten, um mögliche Ansprüche zu wahren.

Der frühere Vorsitzenden Richter am Münchner Oberlandesgericht, Walter Seitz, kommt in seinem Gutachten zudem zum Ergebnis, dass die Ansprüche auf Zahlung der Versicherungssumme bei Betriebsschließungsversicherungen wegen der Untersagung der Öffnung von Gaststätten grundsätzlich uneingeschränkt bestehe. Es sind also tatsächlich deutlich höhere Versicherungszahlungen fällig als nur die 15 % nach der politischen Kompromisslösung.

Betroffenen Hotel- und Gastronomiebetreibern ist dringen zu empfehlen, ihre Ansprüche bei den Versicherungsunternehmen anzuzeigen, um nicht Gefahr zu laufen etwaige Versicherungsansprüche zu verlieren.

Sollten Sie von einer behördlichen Schließung ihres Betriebes betroffen sein und eine Betriebsschließungsversicherung verfügen, stehe ich Ihnen gern bei der Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf. Die Ersteinschätzung ist – wie gewohnt – unverbindlich und kostenfrei.

Mehr Infomationen zu dem Thema Vesicherungsrecht erhalten Sie hier.

Quelle: „Die Wut der Gastronomen“ https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/corona-und-versicherungen-die-wut-der-gastronomen-a-d01971f6-2286-4bec-86fc-34ca897a61af?xing_share=news, 24.04.2020

An den Anfang scrollen Rechtsanwalt Dieter Kaiser