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Landgericht Berlin: Autokredit der Mercedes Benz Bank ohne Nutzungsersatz widerrufen!

Dass auch die Mercedes Bank gegenüber Kunden fehlerhafte Autokreditverträge verwendet, zeigt das Urteil des Landgerichts Berlin vom 15.02.2019 zum Aktenzeichen 4 O 20/18.

Wirksamer Widerruf!

Das Landgericht Berlin urteilte, dass der Kläger den Darlehensvertrag rund eineinhalb Jahre nach Vertragsabschluss wirksam widerrufen habe. Neben der fehlerhaften Mitteilung der Pflichtangabe zu dem einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrages habe die Mercedes Bank zudem auch irreführend über den nach Widerruf zu zahlenden Tageszins belehrt. Denn während die Mercedes Bank in der Widerrufsinformation angab, dass für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag von 2,44 € zu zahlen sei, erklärte sie durch eine Klausel in den Darlehensbedingungen ausdrücklich, dass der Kunde für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens keine Sollzinsen zu entrichten habe.

Diese widersprüchlichen Angaben sind nach Auffassung des Landgerichts Berlin irreführend. Denn durch den verbindlichen Verzicht auf die Sollzinsen aufgrund der Regelungen in den Darlehensbedingungen habe die Mercedes Bank in der Widerrufsinformation eine unzutreffende Information erteilt, wonach nach Widerruf pro Tag ein Zinsbetrag von 2,44 € zu zahlen sei. Diese unzutreffende und aufgrund des Verzichts in den Darlehensbedingungen für den Kunden nachteilige Information in der Widerrufsinformation könne den Kunden von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten, sodass der Widerruf wirksam sei.

Kein Nutzungsersatz!

Bemerkenswert ist die Entscheidung des Landgerichts Berlin insbesondere aber auch deshalb, weil das Gericht der Mercedes Bank sowohl Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer als auch Wertersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs abspricht. Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes hänge die Wertersatzpflicht des Kunden davon ab, dass er über sein Widerrufsrecht informiert werde. Dafür reiche nicht irgendeine Information aus. Vielmehr müsse sie ordnungsgemäß nach den einschlägigen Vorschriften erfolgt sein. Die Mercedes Bank habe den Kunden aber nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht unterrichtet. Deshalb stünde ihr kein Nutzungs- und/oder Wertersatz zu.

Fazit:

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin zeigt eindrucksvoll, wie lohnenswert der Widerruf einer Autofinanzierung für Kunden, privat oder gewerblich, sein kann. Wenn auch Sie eine Rückabwicklung Ihres Autokreditvertrages mit der Mercedes Bank anstreben, dann kontaktieren Sie mich. Ich überprüfe Ihren Darlehensvertrag kostenfrei!

An den Anfang scrollen Rechtsanwalt Dieter Kaiser