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Autokredit Widerruf: Kehrtwende in der BGH Rechtsprechung

Mit zwei Urteilen vom 27.10.2020 (Aktenzeichen XI ZR 498/19 und XI ZR 525/19) hat das höchste deutsche Gericht – der Bundesgerichtshof (BGH) – eine Kehrtwende in der Rechtsprechung zum Widerruf von Autokrediten eingeläutet.

Lange Zeit hatten Gewerbe- und Privatkunden von Autokrediten  beim BGH einen schweren Stand. Mit kaum noch nachvollziehbaren Gründen wurden Widerrufe von Kunden in der Vergangenheit reihenweise vom BGH zurückgewiesen. Nun beugt sich der BGH (gezwungenermaßen) der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs (EuGH C-66/19) und läutet damit eine Kehrtwende in der bisherigen Rechtsprechung ein.

Keine Gesetzlichkeitsfiktion -> Widerruf wirksam!

Der Erfolg des Widerrufs hängt maßgeblich davon abhängt, ob sich die Bank auf den Schutz des gesetzlichen Musters berufen kann. In den besagten Fällen hat der BGH den Musterschutz verneint, weil die FCA Bank – soweit bekannt – den Kunden über die Rechtsfolgen des Widerrufs eines Kreditschutzbriefes beziehungsweise einer Restschuldversicherung belehrt hat, obwohl der Kunde solche Verträge gar nicht oder nur teilweise abgeschlossen hatte.

Damit konnte sich die Bank nicht auf den Musterschutz berufen und der Widerruf war wirksam, weil der Kunde durch die Kaskadenverweisung nicht richtig belehrt wurde. Bei der Kaskadenverweisung wird in der Widerrufsinformation auf Paragraphen im Gesetz verweisen, die wiederum auf andere Paragraphen verweisen. Dadurch entsteht eine unübersichtliche Paragraphenkette, die für einen Laien nicht klar und verständlich ist.

Viele Autokredite betroffen

Neben der FCA Bank sind auch zahlreiche andere Banken von dieser Rechtsprechungsänderung betroffen. Sämtliche Banken bieten Kunden bei der Finanzierung eines Pkw zusätzlich auch den Abschluss einer Restschuldversicherung, eines Kreditschutzbriefes oder Ähnliches an. Diese Verträge werden vielfach pauschal einfach in die Widerrufsinformation aufgenommen – selbst dann, wenn der Kreditnehmer diese Verträge gar nicht abschließt. Dadurch wird die Widerrufsinformation insgesamt fehlerhaft.

Betroffen sind neben der FCA Bank insbesondere folgende Banken:

  • Santander Bank
  • RCI Banque (inklusive: Infiniti Bank, Nissan Bank, Renault Bank, Dacia Bank)
  • VW Bank (inklusive: Audi Bank, Seat Bank, Skoda Bank)
  • Opel Bank
  • Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK Bank)
  • Bank 11
  • Toyota Bank

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