Überspringen zu Hauptinhalt

Landgericht Wuppertal: Autokreditverträge der Hyundai Bank sind fehlerhaft!

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 O 22/19 hatte sich das Landgericht Wuppertal mit einem Autokreditvertrag der Hyundai Bank zu befassen. Geklagt hatte ein Kreditnehmer auf Rückabwicklung des Darlehens- und Kaufvertrages nachdem er den Darlehensvertrag widerrufen hatte. Die Beklagte Hyundai Bank wehrte sich dagegen, jedoch ohne Erfolg. Denn mit Urteil vom 31. Juli 2019 bestätigte das Landgericht Wuppertal die Wirksamkeit des Widerrufs, weil der Kunde nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Die fehlerhafte Unterrichtung über das Widerrufsrecht beruhte darauf, dass die Bank die in § 13 BGB definierte Verbrauchereigenschaft in ihren Darlehensbedingungen nur verkürzt und fehlerhaft beschrieb.

Nach Auffassung des Landgerichts Wuppertal ist es für den Darlehensnehmer jedoch maßgeblich zu wissen, ob er Verbraucher ist oder nicht, da erst die Verbrauchereigenschaft den Darlehensnehmer zum Widerruf berechtigt. Wenn aber fehlerhaft über die Verbrauchereigenschaft belehrt werde, sei diese Falschinformation geeignet einen Darlehensnehmer vom Widerruf seines Darlehensvertrages abzuhalten. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein Verbraucher unter Berücksichtigung der fehlerhaften Definition der Verbrauchereigenschaft durch die Bank davon ausgehe, dass ihm gar kein Widerrufsrecht zusteht.

Das Urteil des Landgerichts hat weitreichende Konsequenzen, und zwar nicht nur für die Hyundai Bank. Denn eine identische Klausel mit einer fehlerhaften Definition der Verbrauchereigenschaft wurde bis ins Jahr 2018 hinein auch von der Santander Bank verwendet, die zu den größten Autokredit-Banken in Deutschland gehört. Damit ist das Urteil des Landgerichts Wuppertal auf nahezu alle Autokreditverträge ohne Einschränkungen übertragbar.

Haben auch Sie Ihr Fahrzeug über die Hyundai- oder Santander Bank finanziert, mit dem sie nicht mehr zufrieden sind, z.B. weil es durch den Abgasskandal einen erheblichen Wertverlust erlitten hat? Dann kontaktieren Sie mich für eine kostenfreie Erstprüfung ihres Autokreditvertrages!

Mehr zum Thema Widerruf von Autokreditverträgen finden Sie hier.

An den Anfang scrollen Rechtsanwalt Dieter Kaiser